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April 2024
 
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
 
Möchten Sie ihr Wohngebäude in den nächsten Jahren energetisch sanieren und wissen nicht wie?
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren.
Ein Energieberater /-in legt diese Strategie gemeinsam mit Ihnen fest. Diese Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.
Der Umfang des iSFP richtet sich dabei nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten als Hausbesitzer. Im iSFP können wenige Einzelmaßnahmen beschrieben werden, der Plan kann aber auch bis zur kompletten Gebäudesanierung reichen. Wenn der iSFP fertig ist, erhalten Sie die beiden für Sie wichtigsten Dokumente: "Mein Sanierungsfahrplan" und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".
 
Am Anfang des Fahrplans wird der energetische Ist-Zustand Ihres Gebäudes beschrieben, unterteilt in einzelne Bereiche, wie die Beheizung des Gebäudes, Warmwasseraufbereitung bis zu der Beschreibung der vorhandenen Gebäudeaußenhülle.
Dann wird der optimale Weg hin zu einem effizienten Gebäude dargestellt.
Kernstück des iSFP ist die Fahrplanseite. Sie ist Teil des Dokuments "Mein Sanierungsfahrplan", das für Sie erstellt wird. Die Fahrplanseite stellt den Zustand des Gebäudes im Verlauf der Sanierung symbolisch dar, indem sie die vereinbarten Maßnahmen(-pakete) mit ihrem zeitlichen Ablauf, ihren baulichen Maßnahmen, Kosten und Einsparpotenzialen nacheinander und übersichtlich auf einer Seite beschreibt.
Zusätzlich zu "Mein Sanierungsfahrplan" erhalten Sie die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Sie enthält detaillierte, tiefer gehende Informationen über die einzelnen Sanierungsschritte. Mit den technischen Daten wie z.B. zur Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG), der Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) oder Dämmstoffdicken können Sie Angebote gezielter auf Ihr Vorhaben ausrichten und kann als Vorbereitung auf die anstehenden Bauarbeiten genutzt werden.
 
Wie komme ich an einen individuellen Sanierungsfahrplan?
Den iSFP können Sie für Sanierungsvorhaben von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern nutzen. Voraussetzungen, um Fördermittel zu erhalten sind, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und vorwiegend als Wohngebäude genutzt wurde.
Einen Förderantrag muss entweder die Person stellen, die das Wohngebäude gehört, oder stellvertretend der Energieberater. Der Energieberater muss vom BAfA als Energieberater für Wohngebäude zugelassen sein, um einen iSFP erstellen zu dürfen.
Wir sind hierfür berechtigt, zugelassen und darauf spezialisiert.
  
Wie erhalte ich die Fördermittel für den individuellen Sanierungsfahrplan?
Um einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die dazu gehörigen Fördermittel zu bekommen, sollten Sie sich an diesen Ablauf halten:

  1. Sie beauftragen ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater damit, für Ihr Haus eine Energieberatung durchzuführen.
  2. Sie bitten diesen, empfehlenswerte Sanierungsmaßnahmen abschließend in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darzustellen.
  3. Der Energieberater stellt beim BAfA einen Zuschussantrag für Ihr Gebäude und bekommt einen Förderbescheid.
  4. Der iSFP wird vom Energieberater erstellt - innerhalb einer Frist von höchstens 9 Monaten
  5. Nach Fertigstellung des iSFP wird die "Verwendungsnachweiserklärung" unterzeichnet und bei der BAFA eingereicht.
  6. Die BAfA prüft das und zahlt anschließend die Fördermittel an Sie aus.
 
Die Home Evolution kümmert sich um die komplette Antragsstellung, damit Sie zügig Ihre Fördermittel erhalten.
 
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Durch den individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Aufwand im Vergleich zur einfachen Energieberatung zu Hause, weshalb die Rechnung dafür höher ausfällt. Das Beratungshonorar wird daher mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.
Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei 1.300 Euro und für größere Wohngebäude bei 1.700 Euro.
Nur 20 Prozent müssen Sie letztendlich selbst bezahlen.
Dieses Geld ist meist gut angelegt, weil bereits die ersten umgesetzten Sanierungen diese Kosten üblicherweise mehr als ausgleichen.
Sinn des Fahrplans ist es, nicht nur energetisch, sondern auch finanziell optimale Lösungen auszuarbeiten, so dass unter dem Strich eine klare Kostenersparnis angestrebt wird.
So sollen von vornherein mögliche künftige Zusatzkosten vermieden werden, die durch eine falsche Reihenfolge oder Herangehensweise entstehen können.
 
Entscheiden Sie sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan, bringt das einen iSFP-Bonus, wenn Sie die vorgeschlagenen Sanierungsschritte tatsächlich gehen. Der für die jeweilige Maßnahme vorgesehene Fördersatz wird zusätzlich um 5 Prozentpunkte erhöht. Um diesen Bonus zu erhalten, müssen Sie die Maßnahme spätestens 15 Jahre nach der Erstellung des iSFP durchführen.
 
Die Home Evolution GmbH berät und unterstützt Sie hierbei vollumfänglich!
 
 
Januar 2023
 
Nachhaltiges Bauen: Wertstabil und zukunftssicher

 
 
Nachhaltiges Handeln ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Neben ökonomischen und nutzungsbezogenen Aspekten wird so auch die Beachtung der planetaren Grenzen sowie Verteilungs- und Generationsgerechtigkeit zur Grundlage von Entscheidungen.
 
Als Anforderung bei nachhaltigen Gebäuden gilt nicht nur, klimaschonend gebaut, sondern sie sind in ihrer Eigenschaft komfortabel, gesundheitsgerecht, funktional und technisch ausgereift sowie kostengünstig in ihrer Herstellung und Betriebsweise.
Dabei sollen die unterschiedlichen Interessenlagen der am Bau Beteiligten und der Gesellschaft berücksichtigt werden.
 
Für Bauherrn ist ein kostengünstiger Bau und für später niedrige Betriebs- und Instandhaltungskosten von Bedeutung.
Für die unmittelbaren Nutzenden ist der Komfort und die Funktionalität des Gebäudes wichtig, für die Gesellschaft die Inanspruchnahme von Ressourcen und Reduktion von Umweltwirkungen. Kerngedanken des nachhaltigen Bauens ist es, diese unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen.
 
Seit dem 01. Juli 2022 werden das nachhaltige Bauen und die Nachhaltigkeitszertifizierung als Instrument der Qualitätssicherung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Die Voraussetzung hierfür ist die Auszeichnung des Bauvorhabens mit dem Qualitätssiegel  Nachhaltiges Gebäude (QNG).
 
Die Grundanforderungen an das QNG sind:

1.       soziokulturelle und funktionale Qualität:
betrachtet die Anforderungen des Nutzers, wie Komfort, Innenraumlufthygiene, Bedienfreundlichkeit von technischen Anlagen, Barrierefreiheit und Sicherheit
 
2.       ökonomische Qualität:
beurteilt die Kosten Lebenszyklus, aber auch Wertstabilität und Anpassbarkeit
 
3.       ökologische Qualität
Bewertung der Umweltwirkungen des Gebäudes, wie Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus, Inanspruchnahme von Ressourcen sowie Schad- und Risikostoffe in Baumaterialien
 
4.       technische Qualität
Beuteilung der Gebäudehüllenqualität, aber auch deren Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit
 
5.       Prozessqualität
betrachtet die Anforderungen an Planung, Bau und Vorbereitung der Betriebsphasen
 
 
Alle für das QNG registrierten Bewertungssysteme beurteilen mithilfe der Ökobilanzierung die Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Das Ziel ist eine ausgewogene Optimierung von Konstruktion und Betrieb hinsichtlich der Umweltwirkungen zu ermöglichen.
 
 
Ablauf der Zertifizierung
 
Voraussetzung für die Vergabe des QNG sind die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
 
Die Nachhaltigkeitsbewertung werden durch Nachhaltigkeit- Expertinnen und -Experten durchgeführt.
 
Die Home Evolution GmbH hat sich der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) angeschlossen und führt in deren Bewertungssystem die Zuerkennung zum QNG durch.
 
Der Zertifizierungsablauf mit den wesentlichen Leistungsprofil sieht wie folgt aus:
 

 
Gern unterstützen wir Sie bei der Fördermittelbeantragung für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen.
Sie haben hierfür einen Energieberater und einen Nachhaltigkeits-Experten, in einer Person fest an Ihrer Seite.
  
 
 
15.7.2022
 
Grundsteuerreform 2022
 
Sie besitzen ein Grundstück? Ob mit Haus oder nur das Grundstück – als Eigentümer sind auch Sie von der Grundsteuerreform 2022 betroffen.

Denn die Reform verändert die Basis der Berechnung der anfallenden Grundsteuer.
Mit der Grundsteuerreform 2022 hat die Bundesrepublik Deutschland eine neue Basis für die Berechnung der anfallenden Grundsteuer definiert.
Das Fundament: ein komplex und konkret berechneter Wert von Grundstücken.
 
Die Grundsteuer betrifft derzeit über 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland – angefangen vom Kleingartengrundstück über das Waldstück, den Landwirtschaftsbetrieb bis hin zu Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Der Steuersatz wird von den Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern ermittelt. Als Eigentümer erhalten Sie Ihren jährlichen Grundsteuerbescheid zu Jahresbeginn von der Gemeinde. Üblich ist eine vierteljährliche Zahlung.
 
Die bisherige Berechnung basiert auf veralteten Grundstückswerten und entspricht laut Bundesverfassungsgericht nicht dem Gleichheitsgrundsatz. In der Folge wird die Steuerlast künftig neu berechnet. Die Basis liefert eine komplette Neubewertung aller Grundstücke und Häuser. Ausschlaggebend ist hierfür der Wert des Grundbesitzes zum 01.01.2022. Geplant ist eine regelmäßige Neubewertung alle sieben Jahre.
 
Jedes Grundstück wird neu bewertet.
Für alle Eigentümer bedeutet das: Sie müssen eine aktuelle Grundsteuer-Erklärung abgeben. Und zwar noch im laufenden Jahr – bis zum 31.10.2022. Die Erklärung muss papierlos an das Finanzamt geschickt werden.
 
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Grundsteuer wird nach einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Das ist bisher so – und diese Rechenformel wird auch nach der Reform weiterhin gelten. Es klingt im Grunde einfach: Drei Faktoren werden miteinander multipliziert: Grundsteuerwert, Steuermesszahl und der gemeindespezifische Hebesatz.

 
Eigentümer 2022 zur neuen Erklärung verpflichtet
Als Eigentümer und Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine neue Grundsteuer-Erklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Diese Erklärung wird auch als Feststellungserklärung bezeichnet, da sie der Feststellung Ihrer Grundbesitzwerte dient.
 
Nach der Abgabe heißt es zunächst warten, die Finanzämter und Gemeinden haben bis 2025 Zeit für die Neuberechnung. Als Erstes kommt im Jahr 2023 der neue Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt und der Grundsteuermessbetrag.
Ab 2024 ist mit dem neuen Grundsteuerbescheid zu rechnen, in dem der neue Grundsteuerbetrag angegeben wird.
 
Die Feststellungserklärung: Angaben zum Grundbesitz
Als Eigentümer müssen Sie folgende Unterlagen zusammenstellen.
Relevant sind Angaben zur Art Ihrer Grundstücke und Immobilien, zur Größe und zur Lage. Auch das Baujahr, der Zustand und die Nutzungsart, beispielsweise die gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung, müssen angegeben werden. Da auch der Bodenrichtwert und der Ertragswert in die Berechnung einfließen, sollten Sie auch diese bereithalten.
 
Was gehört in die Feststellungserklärung
Sie sollten als Eigentümer folgende Dokumente bereithalten:
    • Kopie Ihres Grundbuchauszugs
    • Wenn vorhanden, den Kaufvertrag zu Ihrer Immobilie
    • Art der Immobilie
    • Bauweise der Immobilie
    • Aktuelle Angaben zum Zustand des Gebäudes oder des Grundstücks: Auch Angaben zu Modernisierungen, Ausbauten,     Renovierungen.
    • Art der Nutzung (Agrar, Forst, Eigenheim, Vermietung, Gewerbe etc.)
    • Höhe des Bodenrichtwerts: Entnehmen Sie diesen beispielsweise dem Geoportal Boris
    • Wohnfläche
    • Nutzfläche der Immobilie und des Grundstücks
    • Grundstücksfläche
    • Höhe der Nettokaltmiete: Bei Eigennutzung die statistisch berechnete Nettokaltmiete
    •  
 
Neu: Die Grundsteuer C für baureife Grundstücke
Die Grundsteuerreform hält eine weitere Grundsteuer bereit. Neben der Grundsteuer A für agrarische Grundwerte und der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke wird die Grundsteuer C eingeführt. Diese soll auf baureifen, aber unbebauten Grundbesitz erhoben werden, um Immobilienspekulationen von Anlegern und Grundbesitzern entgegenzuwirken.
 
Das Ziel:
Grundbesitzer sollen zur Bebauung animiert werden, als Reaktion auf den bundesweiten Wohnraummangel.
 
Da viele ältere Wohngebäude über keine Grundrisse und einer Wohn- und Nutzflächenberechnungen mehr verfügen, ist es schwierig diese Angaben bei der Feststellungserklärung angeben zu können.
 
Wir können Sie bei der Feststellungserklärung unterstützen.
 
Erstellung Aufmaß vom Wohngebäude: Kosten nach Aufwand
 
Erstellung von Grundrisszeichnungen vom Wohngebäude bis 2 Etagen: pauschal 940,00 Euro
 
Erstellung einer Wohn- und Nutzflächenberechnung bis 2 Etagen:          pauschal 200,00 Euro
   
23.03.2022
Hausbauplanung und Energieberatung
Jeder zukünftige Bauherr steht vor dem gleichen Problem.
Er benötigt Planungs- und Kostensicherheit.
 
Die Kreditinstitute wollen ein Gesamtpreis haben, der über eine längere Zeit gültig ist, Angaben zum Gebäude (wie Hausgrundrisse, Ansichten und Schnitt), Wohnflächenberechnung und Gesamtkostenaufstellung.
 
Die Baufirma möchte zuvor ein Vertrag haben, damit diese Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Ein Vertrag über eine Höhe von 250 000,00 bis 300 000,00 Euro abzuschließen, ohne zu wissen wird eine Bank mein Vorhaben begleiten, ist riskant.
Was passiert, wenn man dieses Risiko eingeht? Andere Wahlmöglichkeiten gibt es kaum.
Von der Baufirma erhält man eine Festpreisgarantie von 9 bis 12 Monaten. Das hört sich lange an. Ist dem auch so?
Die Bank bietet meistens eine 12-monatliche bereitstellungsfreie Zinszeit an. Das hört sich lange an. Ist dem auch so?
Aber wie sieht die Wirklichkeit aus?  
   
  • Für einen notariellen beurkundeten Grundstückskauf wird ca. 1 bis 2 Monate benötigt.
  • Die Beschaffung eines amtlichen Lageplans vom Vermesser benötigt man ca. 1 Monat.
  • Für ein Bodengutachten besteht eine Wartezeit von 1 Monat.
  • Für eine Hausplanung sollte man 2 Monate und Bauantragserstellung 1 Monat rechnen.
  • Für die Einholung der Baugenehmigung sollte man 6 Monate ohne Baugebiet und 2 Monate bei Baugebiet berücksichtigen.
  • Die Eintragung einer Grundschuld ist erst mit Baugenehmigungserteilung möglich, die momentan 1 Monat benötigt.
  • Schaffung der Baureife des Grundstückes, je nach Zustand 1 bis 2 Monate.
   
Fast man alles zusammen, vergehen bei Vertragsunterschrift bis zum Baubeginn 10 bzw. 13 Monate.
Das bedeutet, dass eine Festpreisbindefrist von 9 bis 12 Monate in den geringsten Fällen ausreicht.
Eine Festpreisanpassung seitens der Baufirma wird erfolgen.
    
Wird der Bankkredit, wie in vielen Fällen bereits zum Planungsstand abgeschlossen, vergehen schon mal 8 bis 11 Monate bis mit dem Bau begonnen werden kann.
Bereitstellungszinsen werden seitens der Bank fällig.
Es tritt genau das ein, was man vermeiden möchte: Planungs- und Kostenunsicherheit.
   
Die Home Evolution GmbH hat dieses Problem erkannt und kann Abhilfe schaffen.
   
Wir planen und bereiten unabhängig von einer Baufirma den Bauantrag vor.
Suchen dann gemeinsam die geeignetste Baufirma aus, um die Gesamtkosten ermitteln zu können.
Der Kreditrahmen kann dann festgelegt werden.
Die Gesamtkostenermittlung und Kreditrahmenfestlegung erfolgt erstmal ohne jegliche Vertragsbindung.
Erst kurz vor Erteilung der Baugenehmigung werden die Verträge abgeschlossen.
   
Dadurch gewinnen Sie Zeit und die Baufirma kann sofort nach der vorliegenden Planung mit dem Bau beginnen, ohne Ihnen zusätzliche Kosten anzurechnen.
Die Kosten für die Planungsleistungen und Bauantragserstellung werden vom Gesamtpreis der Baufirma abgezogen.
Damit entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, aber Sie erhalten Ihre wichtige Planungs- und Kostensicherheit.
   
Mit Ihrer Hausbauplanung erhalten Sie außerdem zusätzlich ein energetisches Gesamtkonzept, zu einer optimalen Ausstattung an der Gebäudeaußenhülle und Anlagentechnik.
Gern sind wir Ihnen behilflich bei Ihrem Bauprojekt.
 
  
15.03.2022
Wiederaufnahme der effizienten Neubauförderung ungewiss
 
Wie wir aus gut unterrichteter Quelle erfahren mussten, scheint sich die Neubauförderung  – trotz optimistischer Anzeichen und Ankündigungen vor einigen Wochen – leider weiter zu verzögern.
Es wird derzeit nicht damit gerechnet, dass diese in den nächsten Wochen wieder freigeschaltet wird. Wenn nicht mehr als eine Milliarde für die Förderung von Neubauten zur Verfügung gestellt wird, wäre das Geld in wenigen Tagen oder Stunden aufgebraucht – trotz deutlicher Reduzierung der Förderkonditionen.
Das scheint der Regierung bewusst und hat wohl Angst, sich innerhalb kürzester Zeit mit dem nächsten „Shitstorm“ konfrontiert zu sehen. Die Mittel deutlich anzuheben, scheint in der derzeitigen Lage auch sehr schwierig: Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungssicherheit aufgrund des Krieges hat derzeit eher Priorität.
Das bedeutet für alle Bauherrn die ein energieeffizienten Neubau planen ausharren, was die Zukunft uns bringen wird. Diese Situation ist für alle beteiligten sehr unbefriedigend.


23.2.2022
Bundesförderung für effiziente Gebäudesanierung seit 23.02.2022 wieder möglich!
 
Nach dem überraschenden Förderstopps für effiziente Neubauten und effiziente Gebäudesanierung Ende Januar dreht sich eine intensive Diskussion um die Frage, wie und welche Projekte künftig Zuschüsse und Darlehen der öffentlichen Hand bekommen sollen.
Diese aktuelle Förderdiskussion sollte die Politik als Chance betrachten, ihre klimapolitischen Ziele im Wohnneubau und -sanierungen neu aufstellen zu können.
Gerade in den Sanierungen des Gebäudebestandes liegt klimapolitisch das größte Potential für die Verminderung des Treibhausgas-Ausstoßes. Nach wie vor liegen die Sanierungsquoten bei 1%, während mindestens 3% nötig wären.
Die deutlich gestiegenen Preise für Material, Transport und Dienstleistungen aber auch Lieferengpässe für Baumaterialien und mangelnden Kapazitäten auf Seiten des Handwerks, machen solche Vorhaben nicht gerade einfach.
Wohl dem, der ein breites Netzwerk von Handwerksfirmen hat und gute Kontakte zu Industrie und Baustoffhandel.  

Umso wichtiger ist es, ein gut durchdachtes Sanierungskonzept aufzustellen, damit die Handwerksfirma genau weiß, wie und was gemacht werden soll.
Das betrifft zum einen die Gebäudeaußenhülle wie auch die Heizanlagentechnik.
Macht es Sinn 10 cm mehr Wärmedämmung einzubauen oder lieber in die Fensterqualität zu investieren. Welche Heizungsanlage ist die geeignetste für mein Bestandsgebäude und ist diese auch förderfähig.
Alle dies Fragen werden dann mit dem Energieberater besprochen und dann wird ein Sanierungskonzept aufgestellt.  
 
Um eine Förderung beantragen zu können wird eine genaue Kostenübersicht benötigt.
Dann besteht die Möglichkeit, über einen Förderkredit den Zuschuss zu erhalten oder
sich für eine Barauszahlung zu entscheiden.

Der Energieberater begleitet dann das Sanierungsvorhaben und wird letztendlich dann die Abschlussbestätigung ausstellen. Nur mit dieser erhält man dann auch den Förderbeitrag.

Die Home Evolution GmbH hat sich immer mehr auf diesem Gebiet etabliert. Neben der Ausarbeitung eines sinnvollen Sanierungskonzeptes können auch Planungs- und Baugenehmigungsleistungen angeboten werden, die bei eventuellen genehmigungsfähigen Änderungen im Gebäudebestand notwendig sind.
So erhalten Sie alles aus einer Hand.

Die Home Evolution GmbH verfügt darüber hinaus, über ein breites Netzwerk von Handwerksfirmen, die Ihnen bei Ihrem Sanierungsvorhaben unterstützen können.

25.1.2022
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 gestoppt
 
Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten in der BEG
 
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung überraschend mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
Das bedeutet das die Förderung für ein Energieeffizienzhaus 55, dass zum 31.01.2022 auslaufen sollte, bereits seit dem 24.01.2022 nicht mehr gibt.
Darüber hinaus sind auch alle anderen Fördermaßnahmen, Energieeffizienzhaus 40 und 40 plus und alle Generalsanierungsmaßnahmen zum Effizienzhausstandard beendet worden.
 
Zur Begründung heißt es:
 
„Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden.
Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen.
Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW zügig entscheiden.

Die Förderung für Sanierungen soll den Angaben nach wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Über die Zukunft der Neubauförderung werde vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme zügig entschieden.
 
Der Antragsstopp ist für die betroffenen Antragsteller eine traurige und enttäuschende Nachricht", erklärte Energiestaatssekretär Patrick Graichen. "Wir hätten diesen Schritt gern vermieden. Allerdings wurde in den vergangenen Jahren versäumt, die Förderkulisse und die gesetzlichen Neubaustandards anzupassen.
Stattdessen wurde eine veraltete Förderung fortgeschrieben, die falsche Anreize setzt.
 
Diese Fehlanreize hätten zuletzt einen beispiellosen Run auf die Mittel produziert. "Ein Stopp der alten Förderung war deshalb jetzt unumgänglich. Wir nehmen als neue Bundesregierung diese missliche Situation zum Anlass, die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten zügig neu zu ordnen."
 
Mit dieser Maßnahme gibt es momentan nur noch Einzelförderungen im Sanierungsbereich, wie z.B. Fenstererneuerung, Außenwände oder Heizungsanlagenumtausch.
 
Das hat natürlich einen sehr großen Einfluss auf das Baugeschehen, zumal die Herstellungskosten immer weiter steigen und durch die Fördermittel ein Ausgleich geschaffen wurde.
 
Energiesparende Bauweise – Effizienzhäuser im Sinne einer KfW Förderung
 
Was ist ein Effizienzhaus?
Ein Effizienz­haus ist ein definierter energetischer Standard für Wohn­gebäude und setzt sich aus 2 Kriterien zusammen:
 
a) Wie hoch ist der Gesamt­energie­bedarf der Immobilie?
b) Wie gut ist die Wärme­dämmung der Gebäude­hülle?
Das wird mit den Werten Primär­energie­bedarf und Transmissions­wärmeverlust angegeben.


 
Die Tabelle sagt folgendes aus:
Im Vergleich zum Standardgebäude nach GEG muss das Effizienz­haus 55 so konzipiert werden, dass 45 % weniger Primär­energie benötigt wird
und 30 % die Gebäudeaußenhülle besser gedämmt wird.

So bauen Sie ein Effizienzhaus
Was die obere Tabelle aussagt, die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich immer aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen.
Das sind die Bereiche Heizung, Lüftung und die Dämmung der Gebäudeaußenhülle.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Wärme­dämmung gleich­mäßig über die Gebäude­hülle verteilt wird und somit verminderte Wärmebrückenübergänge entstehen.
Bei der Anlagen­technik sollte auf erneuerbare Energien gesetzt werden, die zusätzlich mit dem EE-Paket honoriert werden. Dies kann zum Beispiel über Umwelt­wärme durch Nutzung von Wärme­pumpen erfolgen.
Häufig wird auch eine Lüftungs­anlage mit Wärme­rück­gewinnung eingebaut.
 
Aber: Jedes Haus ist anders. Gleiche Maßnahmen können an unter­schiedlichen Gebäuden zu verschiedenen Effizienz­haus-Stufen führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamt­konzept erstellen zu lassen.
Dies ist die Aufgabe eines Energieberaters.
Als Beispiel können folgende Maßnahmen zu einem Effizienz­haus der Stufe 40 führen.
 
  • Außenwand­dämmung 28 cm
  • Dachdämmung 30 cm
  • Fußbodendämmung 14 cm
  • Fenster mit Dreifach­verglasung mit verbesserter Glasleiste
  • Luft -Wasser-Wärmepumpe
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Aber Achtung!
Die BEG-Förderung, die erst zum 01.07.2021 in Kraft getreten ist, ändert sich zum 01.02.2022
 
Die Bundesregierung ändert die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG): Förder­gelder sollen in Zukunft vermehrt dahinfließen, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäude­sanierungen und besonders effizienten Neubauten.

Das bedeutet konkret:
  • Ødas Förder­budget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 entfällt.
    Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022
  • Ødie Förderungen für Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 plus werden zum Januar 2022 neu festgelegt
  • Øein stärkerer Fokus wird in der Gebäude­sanierung gewidmet
 
Nutzen Sie noch die Möglichkeit bis zum 31.01.2022 von der sehr lukrativen Förderung eines Effizienzhauses 55 zu profitieren.
Wir können Sie hierbei unterstützen.
 
 
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
 
 
Mit Einführung des neuen GebäudeEnergieGesetz (GEG) Ende 2020 hat die Bundesregierung neue Förderangebote für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum 01.07.2021 beschlossen.
 
Jeder Bauwillige, der ein Neubau plant oder erwerben will, und jeder der sein Haus sanieren möchte, kann von den neuen sehr lukrativen neuen Förderbeträgen profitieren. Außerdem besteht die Möglichkeit eine vorgegebene Darlehenssumme in Abhängigkeit zu den zu schaffenden Wohneinheiten über die KfW Förderbank aufzunehmen und das zu besseren Zinskonditionen als die Banken gegenwärtig anbieten.
Dadurch profitieren Sie gleich zweimal nämlich bessere Zinskonditionen und lukrative Förderbeträge.
 
Im Neubau, wie auch bei Generalsanierung von Altbauten, sind gewisse Standards notwendig.
Im Neubau werden Begriffe wie Effizienzhaus55 (EH55), Effizienzhaus40 (EH40) sowie Effizienzhaus40+ (EH40+) verwendet, die einen höheren energetischen Standard in der Gebäudeaußenhülle und Heizanlagentechnik erfüllen müssen.
 
Die Fördersummen betragen je nach Effizienzhausniveau von 18.000,00 Euro/ Wohneinheit (WE), 24.000,00 Euro/WE bis zum Höchstbetrag von 30.000,00 Euro/WE.
Wird die Heizungsanlage zu einem Mindestanteil von 55% durch Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, erhöht sich die Fördersumme nochmals um 8.250,00 Euro bei einem EH55 und um 9.750,00 Euro bei einem EH40.
Dies erreicht man ganz einfach mit einer Wärmepumpentechnik, egal ob mit Luft- oder Erdeichwärmepumpen.
 
Gute Hausbaufirmen bieten bereits ein Effizienzhaus55 mit Wärmepumpe als Standardbauweise an. Damit können Sie von dem Förderbetrag in Höhe von 26.250,00 Euro /WE ohne Baumehrkosten profitieren.
Wenn Sie ein Haus mit 2 WE`s errichten verdoppelt sich die Fördersumme.
 
Bei der Gebäudesanierung gibt es neben den bereits oben erwähnten Effizienzhausstandards noch des Effizienzhaus70 (EH70), Effizienzhaus85 (EH85) und Effizienzhaus100 (EH100). Die Höhe der Förderbeträge richten sich ebenfalls nach dem zu erreichenden Niveau und liegen zwischen 33.000,00 Euro/WE bis 54.000,00 Euro/WE. Mit einer Heizanlagentechnik, die wiederum hauptsächlich auf erneuerbaren Energien ausgerichtet ist, erhöhen sich die Förderbeträge 15.750,00 Euro/WE bis zu 21.000,00 Euro.
 
Wenn das nicht schon lukrativ genug ist, können Sie außerdem noch wählen, ob Sie den Förderbetrag ausbezahlt haben wollen oder für Ihre Darlehenstilgung verwenden wollen.

Um diese Förderungen zu bekommen, verlangt die KfW Förderbank einen
zugelassenen Energieberater, der die Ausarbeitung der notwendigen Maßnahmen für die Gebäudeaußenhülle und der Heizungsanlage und die Prüfung und Baubegleitung
durchführt. Die KfW will damit sicherstellen, dass die Gebäude auch so errichtet werden, wie vorgesehen.
Die Kosten für den Energieberater werden von der KfW mit 50% bezuschusst.  
   
Die Firma Home Evolution kann Sie in allen Fragen, egal ob Neubau oder in der Gebäudesanierung beraten, unterstützen und baubegleitend zur Seite stehen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der energieeffizienten Planung und Bauweise.
 
Möchten Sie an Ihrem Gebäude nur einzelne Teile, wie z.B. Fenster erneuern, Dach dämmen, sanieren: auch hier gibt es Förderungen, die von der BAFA übernommen werden.
Auch zu diesem Thema können wir Sie beratend und begleitend zur Seite stehen.
 
 

Das
richtige Heiz- und Lüftungsverhalten

Obwohl vielen bewusst ist, dass durch richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten die Heizkosten gesenkt werden, wissen viele nicht, wie dieses auszusehen hat.

93 Prozent der Verbraucher ist durchaus bewusst, dass ihr Heiz- und Lüftungsverhalten einen großen Einfluss auf den Wärmeverbrauch und somit auf die entstehenden Heizkosten hat. Wie sieht aber das ideale Heiz- und Lüftungsverhalten aus? Eine Studie von Techem zeigt auf, dass „Ein Durchschnittshaushalt rund 85 Prozent seiner Energie für Heizwärme und Warmwasser und nur circa 15 Prozent für Strom verbraucht.“ Verbraucher können mit dem richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten einiges tun, um Energie und damit auch CO2 zu sparen.
Bereits 15 Prozent Energieeinsparung bedeuten pro Jahr schon einige Euro mehr im Geldbeutel – und auch die Umwelt profitiert durch die Vermeidung von CO2.”

40 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, sich optimal zu verhalten und 65 Prozent schätzen ihren Wissensstand als gut bis sehr gut ein. So setzen 72 Prozent der Befragten auf Stoßlüften als sinnvolle Alternative zum dauerhaften Kippen des Fensters und 68 Prozent räumen ihre Heizkörper frei, um für eine ideale Wärmeverteilung zu sorgen.
 
Doch bei vielen anderen Maßnahmen ist die Informationslücke größer: Lediglich 42 Prozent entlüften regelmäßig ihren Heizkörper, nur 46 Prozent ist bewusst, dass sie im Winter durch das Schließen von Rollos und Vorhängen den Wärmeverlust durch die Fenster reduzieren können, insofern diese nicht dreifachverglast sind.

Das Einsparungspotential durch Absenken der Temperatur wird mehrheitlich falsch eingeschätzt. Denn jeder Grad spart etwa sechs Prozent Energie. Entscheidend für energiesparendes Heizen ist die richtige Einstellung der Thermostatventile. Für Wohn- und Kinderzimmer sowie das Bad sollte die Temperatur bei 20 bis 22 Grad Celsius liegen, was in der Regel Stufe 3 bis 4 am Thermostat entspricht. In Schlafzimmer und Küche reichen 17 bis 20 Grad Celsius aus, also Stufe 2 bis 3 am Thermostat.

41 Prozent wissen jedoch gar nicht, wie die Ventile an der Heizung eingestellt sind. Sie heizen somit wohlmöglich über den Bedarf hinaus. Nur 11 Prozent nutzen smarte Thermostate oder Regeltechnik, die beim Einhalten der Wunschtemperatur helfen.
Auch das regelmäßige Lüften ist wichtig für einen möglichst geringen Energieverbrauch. Es verbessert die Luftqualität, führt Luftfeuchtigkeit ab und verändert somit das Wärmeempfinden.
58 Prozent setzen dabei richtigerweise auf Stoßlüften, am besten sollte man durch mehrere Zimmer quer lüften.
 
Energieberater stellen sich oft die Frage: Besteht überhaupt Interesse an Informationen zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten?
Die Antwort lautet: Ja!  Knapp die Hälfte (47 Prozent) hat Interesse an grundsätzlichen Informationen zum richtigem Heizen und Lüften. 46 Prozent wollen regelmäßigen Einblick in die eigenen Verbräuche nehmen können, um dadurch einen besseren Überblick über den eigenen Wärmeverbrauch zu erhalten.
Über 51 Prozent der Befragten sind bereit, ihr
Verhalten kurzfristig anzupassen, um Energie einsparen zu können.
 
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